Berufliches Betreuungsangebot:

Unterstützung und Beratung für volljährige Menschen, die ohne fremde Hilfe im Leben nicht zurechtkommen, weil sie psychisch krank und/oder körperlich oder geistig behindert sind und dadurch in ihrer Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind

Da es häufig Unklarheiten darüber gibt, welches genau zu den Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers gehört, stelle ich Ihnen in folgender Tabelle die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers, geordnet nach Aufgabenkreisen, dar und gebe einige Beispiele für Aufgaben, die nicht zu den Leistungen des gesetzlichen Betreuers gehören. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sondern soll einen ersten Überblick verschaffen. Bei Fragen und Beratungsbedarf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Angeordneter Aufgabenkreis

mögliche Aufgaben im Rahmen des Aufgabenkreises

keine gesetzliche Betreuerleistung
- Aufgabe praktischer Dienstleistung - 

  • ​Allgemeine​ Aufgaben (Aufgabenkreisübergreifend)
  • Anträge an das Betreuungsgericht (z. B. Aufgabenkreiserweiterung)
  • Berichterstattung an das Gericht
  • (zumutbarer) Betreutenkontakt
  • Kontrolle der Durchführung beauftragter/vereinbarter Dienstleistungen für den Betreuten
  • Willen des Betreuten ermitteln
  • ​​​​​​​​​​​​​Wäsche waschen
  • Besorgung des Haushaltes
  • Einkäufe erledigen
  • mit Lebensmitteln versorgen/kochen
  • Begleitung zum Arzt/Optiker/ Hörgeräteakkustiker
  • Pflegen
  • Wäsche ins Krankenhaus bringen
  • Gesellschaft leisten, spazieren gehen, Kaffee trinken
  • Bestattung des Betreuten regeln***
  • ​Gesundheitssorge
  • Fahrt zum Arzt organisieren
  • mit dem Arzt über die Behandlung sprechen
  • Einwilligung bzw. Nichteinwilligung in schwerwiegende medizinische Eingriffe *
  • ​Vermögenssorge​
  • Bankkonto/-konten verwalten
  • ggf. Taschengeldeinteilung
  • Rechnungen begleichen
  • Kauf/Verkauf von Eigentumsgegenständen
  • Wert-/Vermögensanlagen
  • Schuldenregulierung **
  • Steuererklärung **
  • Vertretetung ggü. Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern​​
  • Anträge stellen (Jobcenter, Sozialhilfe, Wohngeld, Rentenversicherung, Versorgungsamt)
  • Schriftverkehr mit Sozialhilfeträger, Jobcenter, Rentenversicherung usw.
  • Widerspruchs-/Gerichtsverfahren bei z. B. Ablehnung von Anträgen/Minderung von Leistungen o. ä. **
  • Abschluß/Kündigung Versicherungsverträge
  • ​Aufenthaltsbestimmung​
  • Bestimmung des ständigen Aufenthaltes des Betreuten (z. B. Pflegeheim, vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe)
  • Wohnungsangelegenheiten​
  • Mietvertrag abschließen
  • Mietvertrag kündigen *
  • Auflösung/Räumung der Wohnung *
  • Betreten der Wohnung
  • Schriftverkehr mit dem Vermieter
  • Heimangelegenheiten​
  • Wohn-/Pflegeheim auswählen 
  • Heimvertrag abschließen
  • Übernahme der Heimkosten beantragen
  • Heimkosten begleichen
  • Kontrolle der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung
  • ​​Organisation der ambulanten Versorgung
  • Pflegedienst auswählen/beauftragen
  • Pflegevertrag abschließen
  • Übernahme der Pflegekosten beantragen
  • ggf. Eigenanteilskosten begleichen
  • Kontrolle der Durchführung der vertraglich vereinbartenLeistung
  • ​Entscheidung über Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen​​
  • Genehmigung für Unterbringung beantragen
  • Genehmigung für Fixierung beantragen
  • Unterbringung in geschlossener Einrichtung veranlassen *
  • Fixierung veranlassen *

Copyright © Sabine Cornils

* Bedarf vorheriger Genehmigung durch das Betreuungsgericht.

** Das Ausführen einzelner Tätigkeiten, welche nicht direkt in eine Entscheidung münden, kann delegiert werden - So kann z. B. mit dem Fertigen einer Steuererklärung ein Steuerberater beauftragt werden, ggf. wird der Betreuer mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen einen Rechtsanwalt beauftragen.

*** Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Daher fallen insbesondere Regelungen im Zusammenhang mit der Bestattung des Betreuten nicht in den Aufgabenkreis eines Betreuers.

Bei Fragen oder im Zweifelsfalle stehen Ihnen die Betreuungsstelle oder das Betreuungsgericht für Auskünfte zur Verfügung. ​